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Wohnungsförderung: Die Gemeinde gewährt für den Bezug von freien Gemeindemietwohnungen als Starthilfe einen Betriebskostenzuschuss:
im 1. Jahr € 2,-- pro m² Nutzfläche
im 2. Jahr € 1,-- pro m² Nutzfläche
Für die weiteren Jahre wird ein Betriebskostenzuschuss von € 0,50 in Aussicht gestellt.
Solarförderung: Das Land Steiermark fördert weiterhin den Einbau von Sonnenkollektoren. Die Gemeinde Laßnitz bei Murau gewährt eine Förderung von € 50,-- pro m², höchstens jedoch für 10 m². Der Antrag auf Solarförderung ist bei der Gemeinde einzubringen.
Fahrsicherheitstraining: Führerscheinneulinge, die ein Fahrsicherheitstraining absolvieren, bekommen von der Gemeinde € 70,- der Kosten refundiert. Bestätigung über den besuchten Kurs im Gemeindeamt abgeben.
Lehrlingsförderung: Über Antrag von Bürgermeister Franz Gassner beschließt der Gemeinderat einstimmig, auch für das Jahr 2011 die Kommunalsteuer für Lehrlinge um 50 % zu ermäßigen und die daraus resultierende Summe den Betrieben nach ordnungsgemäßer Einbekennung und Entrichtung der Kommunalsteuer auf Antrag zu refundieren. |
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Wohnungsförderung: Die Gemeinde gewährt für den Bezug von freien Gemeindemietwohnungen als Starthilfe einen Betriebskostenzuschuss:
im 1. Jahr € 2,-- pro m² Nutzfläche
im 2. Jahr € 1,-- pro m² Nutzfläche
Für die weiteren Jahre wird ein Betriebskostenzuschuss von € 0,50 in Aussicht gestellt.
Solarförderung: Das Land Steiermark fördert weiterhin den Einbau von Sonnenkollektoren. Die Gemeinde Laßnitz bei Murau gewährt eine Förderung von € 50,-- pro m², höchstens jedoch für 10 m². Der Antrag auf Solarförderung ist bei der Gemeinde einzubringen.
Fahrsicherheitstraining: Führerscheinneulinge, die ein Fahrsicherheitstraining absolvieren, bekommen von der Gemeinde € 70,- der Kosten refundiert. Bestätigung über den besuchten Kurs im Gemeindeamt abgeben.
Lehrlingsförderung: Über Antrag von Bürgermeister Franz Gassner beschließt der Gemeinderat einstimmig, auch für das Jahr 2011 die Kommunalsteuer für Lehrlinge um 50 % zu ermäßigen und die daraus resultierende Summe den Betrieben nach ordnungsgemäßer Einbekennung und Entrichtung der Kommunalsteuer auf Antrag zu refundieren. |
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