Laßnitz bei Murau 
A-8850 Steirisch Laßnitz 32 
Telefon: 03532/2164 oder 3000
Fax: 03532/2164  oder 3000-5 
gde@lassnitz-murau.at
Laßnitz bei Murau 
A-8850 Steirisch Laßnitz 32 
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Fax: 03532/2164  oder 3000-5 
gde@lassnitz-murau.at
FÖRDERUNGEN

Wohnungsförderung:
Die Gemeinde gewährt für den Bezug von freien Gemeindemietwohnungen als Starthilfe einen Betriebskostenzuschuss:

im 1. Jahr € 2,-- pro m² Nutzfläche

im 2. Jahr € 1,-- pro m² Nutzfläche
 

Für die weiteren Jahre wird ein Betriebskostenzuschuss von € 0,50 in Aussicht gestellt.


Solarförderung:
Das Land Steiermark fördert weiterhin den Einbau von Sonnenkollektoren.
Die Gemeinde Laßnitz bei Murau gewährt eine Förderung von € 50,-- pro m², höchstens jedoch für 10 m².
Der Antrag auf Solarförderung ist bei der Gemeinde einzubringen.

Fahrsicherheitstraining:
Führerscheinneulinge, die ein Fahrsicherheitstraining absolvieren, bekommen von der Gemeinde € 70,- der Kosten refundiert. Bestätigung über den besuchten Kurs im Gemeindeamt abgeben. 

Lehrlingsförderung:
Über Antrag von Bürgermeister Franz Gassner beschließt der Gemeinderat einstimmig, auch für das Jahr 2011 die Kommunalsteuer für Lehrlinge um 50 % zu ermäßigen und die daraus resultierende Summe den Betrieben nach ordnungsgemäßer Einbekennung und Entrichtung der Kommunalsteuer auf Antrag zu refundieren.
 
 

 
 
 
 
 

Wohnungsförderung:
Die Gemeinde gewährt für den Bezug von freien Gemeindemietwohnungen als Starthilfe einen Betriebskostenzuschuss:

im 1. Jahr € 2,-- pro m² Nutzfläche

im 2. Jahr € 1,-- pro m² Nutzfläche
 

Für die weiteren Jahre wird ein Betriebskostenzuschuss von € 0,50 in Aussicht gestellt.


Solarförderung:
Das Land Steiermark fördert weiterhin den Einbau von Sonnenkollektoren.
Die Gemeinde Laßnitz bei Murau gewährt eine Förderung von € 50,-- pro m², höchstens jedoch für 10 m².
Der Antrag auf Solarförderung ist bei der Gemeinde einzubringen.

Fahrsicherheitstraining:
Führerscheinneulinge, die ein Fahrsicherheitstraining absolvieren, bekommen von der Gemeinde € 70,- der Kosten refundiert. Bestätigung über den besuchten Kurs im Gemeindeamt abgeben. 

Lehrlingsförderung:
Über Antrag von Bürgermeister Franz Gassner beschließt der Gemeinderat einstimmig, auch für das Jahr 2011 die Kommunalsteuer für Lehrlinge um 50 % zu ermäßigen und die daraus resultierende Summe den Betrieben nach ordnungsgemäßer Einbekennung und Entrichtung der Kommunalsteuer auf Antrag zu refundieren.