Laßnitz bei Murau 
A-8850 Steirisch Laßnitz 32 
Telefon: 03532/2164 oder 3000
Fax: 03532/2164  oder 3000-5 
gde@lassnitz-murau.at
Laßnitz bei Murau 
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Telefon: 03532/2164 oder 3000
Fax: 03532/2164  oder 3000-5 
gde@lassnitz-murau.at
 

 

Das Land Steiermark und die Arbeiterkammer Steiermark haben sich entschlossen gemeinsam die Pendlerbeihilfe wieder einzuführen.

Zur Pendlerbeihilfe Neu können wir derzeit folgende Informationen geben:

- Die Anspruchsberechtigung (Entfernung, Einkommensgrenze, Förderungshöge) bleibt gleich.
- Die Pendlerbeihilfe wird grundsätzlich rückwirkend für das Vorjahr gewährt.
- Die Frist für die Beantragung der Pendlerbeihilfe 2010 endet am 31.12.2010

- Wichtig: Alle bereits beim Land für das Jahr 2010 gestellten Anträge (auch aufgrund des Auslaufens der
  Pendlerbeihilfe abgelehnten) werden von der Arbeiterkammer übernommen und bearbeitet. Diese Anträge
  bruchen nicht noch einmal gestellt.werden!!!

Antragsformulare liegen samt Richtlinien wie bisher gewohnt in den Gemeindeämtern sowie in der AK-Zentrale, allen Außenstellen sowie in den organisierten Betrieben bei den Betriebsräten auf. Die ausgefüllten Anträge und die erforderlichen Nachweise können in der AK-Zentrale, in allen AK-Außenstellen abgegeben werden oder per Post an die Arbeiterkammer Steiermark, Pendlerbeihilfe, Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz geschickt werden. 



Pendlerbeihilfe neu.pdf

 

Das Land Steiermark und die Arbeiterkammer Steiermark haben sich entschlossen gemeinsam die Pendlerbeihilfe wieder einzuführen.

Zur Pendlerbeihilfe Neu können wir derzeit folgende Informationen geben:

- Die Anspruchsberechtigung (Entfernung, Einkommensgrenze, Förderungshöge) bleibt gleich.
- Die Pendlerbeihilfe wird grundsätzlich rückwirkend für das Vorjahr gewährt.
- Die Frist für die Beantragung der Pendlerbeihilfe 2010 endet am 31.12.2010

- Wichtig: Alle bereits beim Land für das Jahr 2010 gestellten Anträge (auch aufgrund des Auslaufens der
  Pendlerbeihilfe abgelehnten) werden von der Arbeiterkammer übernommen und bearbeitet. Diese Anträge
  bruchen nicht noch einmal gestellt.werden!!!

Antragsformulare liegen samt Richtlinien wie bisher gewohnt in den Gemeindeämtern sowie in der AK-Zentrale, allen Außenstellen sowie in den organisierten Betrieben bei den Betriebsräten auf. Die ausgefüllten Anträge und die erforderlichen Nachweise können in der AK-Zentrale, in allen AK-Außenstellen abgegeben werden oder per Post an die Arbeiterkammer Steiermark, Pendlerbeihilfe, Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz geschickt werden. 



Pendlerbeihilfe neu.pdf