Laßnitz bei Murau 
A-8850 Steirisch Laßnitz 32 
Telefon: 03532/2164 oder 3000
Fax: 03532/2164  oder 3000-5 
gde@lassnitz-murau.at
Laßnitz bei Murau 
A-8850 Steirisch Laßnitz 32 
Telefon: 03532/2164 oder 3000
Fax: 03532/2164  oder 3000-5 
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Lehrlingsbeihilfe

 
 
Wer kann Lehrlingsbeihilfe beantragen?
Erziehungsberechtige des Lehlings oder der Lehrling ab dem 18. Lebensjahr (sofern er einen eigenen Haushalt führt).
 
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Ordentlicher Hauptwohnsitz seit mind. 1. Jahr in der Steiermark.
Das jährliche Familieneinkommen darf 20.400,- nicht übersteigen.
Die monatliche Nettolehrlingsentschädigung darf 700,- nicht überschreiten.
 
Wie wird das Familieneinkommen berechnet?
Steierpflichtige Bezüge des Vorjahres.
Zugestellter Einkommenssteuerbescheid bei Selbstständigen.
50 % des Einheitswertes bei Land- und Forstwirten
Pflegeelterngeld bei Pflegekindern
Sonstige Einkommen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Pensionszahlungen, Mieteinnahmen etc.
Beihilfen für den Lehrling seitens anderer Institutionen.
 
Das jährliche Familieneinkommen darf 20.400,- nicht übersteigen. Für weitere versorgungspflichtige Kinder erhöht sich die Grenze des Familieneinkommen um:
1.500,- pro Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird
2.500,- für jedes behinderte Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird
3.000,- wenn der Lehrling in einem Internat, Privat- oder Firmenquartier wohnt.
 
Wie hoch ist die Unterstützung?
Zwischen 70,- und 700,- jährlich.
 
Wann kann die Förderung beantragt werden?
Von 1.1. bis 15.11. des laufenden Kalenderjahres.
 
Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
 
 
 
 
 
Wer kann Lehrlingsbeihilfe beantragen?
Erziehungsberechtige des Lehlings oder der Lehrling ab dem 18. Lebensjahr (sofern er einen eigenen Haushalt führt).
 
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Ordentlicher Hauptwohnsitz seit mind. 1. Jahr in der Steiermark.
Das jährliche Familieneinkommen darf 20.400,- nicht übersteigen.
Die monatliche Nettolehrlingsentschädigung darf 700,- nicht überschreiten.
 
Wie wird das Familieneinkommen berechnet?
Steierpflichtige Bezüge des Vorjahres.
Zugestellter Einkommenssteuerbescheid bei Selbstständigen.
50 % des Einheitswertes bei Land- und Forstwirten
Pflegeelterngeld bei Pflegekindern
Sonstige Einkommen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Pensionszahlungen, Mieteinnahmen etc.
Beihilfen für den Lehrling seitens anderer Institutionen.
 
Das jährliche Familieneinkommen darf 20.400,- nicht übersteigen. Für weitere versorgungspflichtige Kinder erhöht sich die Grenze des Familieneinkommen um:
1.500,- pro Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird
2.500,- für jedes behinderte Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird
3.000,- wenn der Lehrling in einem Internat, Privat- oder Firmenquartier wohnt.
 
Wie hoch ist die Unterstützung?
Zwischen 70,- und 700,- jährlich.
 
Wann kann die Förderung beantragt werden?
Von 1.1. bis 15.11. des laufenden Kalenderjahres.
 
Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.